Maskenpflicht im Unterricht zunächst bis 30.11.2020

Aufgrund der stark gestiegenen Infektionszahlen haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin am 28.10.2020 zahlreiche Einschränkungen im öffentlichen Leben beschlossen.

Für den Bereich der Schulen gilt seit Montag, 2. November 2020, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung an allen weiterführenden Schulen auch im Unterricht. Diese Maskenpflicht gilt für die Zeitdauer der allgemeinen weitgehenden Einschränkungen, also bis zum 30. November 2020.

Hier dazu ein Elternbrief von Rektor Marenbach vom 26.10.2020.