Maskenpflicht im Unterricht ab 27.10.2020

Die Stadt Koblenz hat die Corona-Alarmstufe des Landes erreicht – die Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner liegt mit aktuell 61,5 deutlich über 50. Daher hat heute die Corona-Taskforce getagt, in der neben OB David Langner und Bürgermeisterin Ulrike Mohrs Vertreter des Landes und des Gesundheitsamtes zusammenkamen, um Maßnahmen zu beraten, mit denen das Infektionsgeschehen gesenkt werden kann. 

Deswegen wird von der Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, in der eine Vielzahl von Regeln genannt sind, die die Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Gewerbetreibende, Schulen und andere öffentliche Einrichtungen zu beachten haben. Diese Maßnahmen stellten OB Langner und Bürgermeisterin Mohrs heute öffentlich vor. 

Neben der bereits bestehenden Maskenpflicht auf dem Schulhof und im Schulgebäude hatten wir bisher die Regel, dass im Klassenraum, solange sich die Schüler*innen an ihrem Platz befinden, keine Maskenpflicht besteht. Durch die neue Allgemeinverfügung ist das nun so nicht mehr möglich. Mit sofortiger Wirkung besteht nun also eine Maskenpflicht auch für den Unterricht im Klassenraum. 

Außerdem hat sich in den Wochen vor den Herbstferien gezeigt, dass es hilfreich ist, mehrere Masken dabei zu haben. Insbesondere unter den neuen Bedingungen ist es auch aus hygienischen Gesichtspunkten von Vorteil, wenn die Masken regelmäßig gewechselt werden können. 

Unser gemeinsames Anliegen muss es weiterhin sein, die Infektionslage so zu beeinflussen, dass wir in absehbarer Zeit wieder auf diese zusätzlichen Maßnahmen verzichten können. Dies kann nur gelingen, wenn wir uns alle konsequent an diese Vorgaben halten.